Gesetze / Bundesnaturschutzgesetz
BNatSchG§ 45a (weggefallen)
Stand: 02.04.2026
Für § 45a BNatSchG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.
Wird zitiert von 40 Entscheidungen zu § 45a BNatSchG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Lüneburg, 24.05.2024 – 2 A 366/21Zitiert von 2
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.02.2025 – 1 LB 175/23 OVGZitiert von 4
- VG Oldenburg (Oldenburg), 22.03.2022 – 5 B 294/22Zitiert von 7
- VG Kassel, 08.11.2023 – 2 L 1765/23.KSZitiert von 1
- VG Oldenburg (Oldenburg), 27.10.2022 – 5 B 3146/22Zitiert von 3
- VG Braunschweig, 07.10.2025 – 2 B 152/25
Zuletzt entschieden
- VG Stuttgart, 05.02.2026 – 6 K 868/26Zitiert von 1
- OVG Sachsen-Anhalt, 21.01.2026 – 2 M 138/25
- OVG Niedersachsen, 12.12.2025 – 4 ME 111/25
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 45a BNatSchG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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20.07.2022 Ausfertigung
§ 45a eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I 1362, 1436)
BGBl. 2022 I S. 1362
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04.03.2020 Ausfertigung
§ 45a geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. März 2020 (BGBl. I 440)
BGBl. 2020 I S. 440
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.